Ausweis G Grenzgänger 2026: Bedingungen, Verlängerung, KVG

Das sollten Sie wissen

Der Ausweis G ist die Bewilligung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Sie sind Staatsangehörige der EU oder EFTA, wohnen in Frankreich, arbeiten in der Schweiz für eine Firma mit Sitz in der Schweiz und kehren mindestens einmal pro Woche nach Hause zurück. Mit einem unbefristeten Vertrag oder einem Vertrag über mehr als ein Jahr gilt er fünf Jahre und wird verlängert, wenn Sie nachweisen, dass Sie weiterhin arbeiten. Ab dem ersten Arbeitstag haben Sie drei Monate Zeit, um zwischen dem KVG und der französischen Krankenversicherung zu wählen.

Die meisten Seiten zum Thema hören beim Gesuch auf. Was Geld kostet, kommt aber erst danach: ein Formular, das die französische Krankenkasse CPAM abstempeln muss, bevor Sie es dem Kanton schicken, ein französischer Beitrag, der auf Ihrem Einkommen von vor zwei Jahren berechnet wird, eine Frist von 14 Tagen bei jedem Stellenwechsel. Wir gehen den Weg deshalb der Reihe nach durch, mit den Regeln, die der Bund und die Kantone Genf und Waadt veröffentlichen, und rechnen die Wahl der Krankenversicherung durch.

Zeitstrahl der Fristen beim Ausweis G: Meldung am Vortag für höchstens 3 Monate, Arbeit ab Einreichung des Dossiers, Ausweis um die 12. Woche in Genf, Optionsrecht bis Ende des 3. Monats, 14 Tage pro Änderung, Verlängerung nach 5 Jahren
Die Fristen eines Grenzgängers, vom unterschriebenen Vertrag bis zur Verlängerung des Ausweises. Rot: wo ein Versäumnis Geld kostet. Quellen: SEM, OCPM und SAM in Genf, SPOP im Kanton Waadt, Urssaf.

Wer bekommt den Ausweis G?

Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Staats sind, Ihr Hauptwohnsitz in einem dieser Staaten liegt und Sie in der Schweiz arbeiten und «in der Regel täglich oder mindestens einmal in der Woche» an Ihren Wohnort zurückkehren. Diese Definition stammt aus dem Freizügigkeitsabkommen (Anhang I, Artikel 7), und das Staatssekretariat für Migration (SEM) übernimmt sie fast wörtlich. Das Abkommen hält sogar fest: «Die Grenzgänger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.» Der Ausweis G ist also der Nachweis, den Ihnen der Kanton dafür ausstellt, und keine Gefälligkeit.

Die früheren Grenzzonen gibt es für Europäerinnen und Europäer nicht mehr. Laut SEM können Sie überall in der EU oder EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten. Massgebend ist die Staatsangehörigkeit, nicht das Wohnland: Eine Portugiesin oder ein Italiener mit Wohnsitz in Annemasse erfüllt die Bedingungen genauso wie ein Franzose.

Genf fasst die Regel auf der Seite seines Bevölkerungsamts (OCPM) in drei Bedingungen zusammen: Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat, Anstellung bei einer Firma mit Sitz in der Schweiz, Rückkehr an mindestens einem Tag pro Woche. Der Ausweis ist an einen Arbeitgeber gebunden, für die Stellensuche bekommen Sie also keinen. Und jede Tätigkeit braucht einen, auch ein unbezahltes Praktikum.

Eine Anstellung von höchstens drei Monaten pro Kalenderjahr braucht keinen Ausweis. Ihr Arbeitgeber meldet sie online, spätestens am Tag vor dem ersten Arbeitstag (SEM, Meldeverfahren). Achtung beim Zusammenzählen: Haben Sie im selben Jahr schon drei Monate in der Schweiz gearbeitet oder hatten Sie eine gültige Bewilligung, verlangt Genf ein Gesuch um einen Ausweis G.

Für andere Staatsangehörige bleibt der Ausweis G die Ausnahme. Im Kanton Waadt setzt ein erster Ausweis für Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltskarte für einen langfristigen Aufenthalt in Frankreich voraus, sechs Monate Wohnsitz in der französischen Grenzzone und einen Arbeitgeber, der nachweist, dass er auf dem Schweizer Arbeitsmarkt niemanden gefunden hat. Die kantonale Generaldirektion für Beschäftigung und Arbeitsmarkt (DGEM) verlangt für die Prüfung 200 Franken (vd.ch). In Genf werden Britinnen und Briten nur dann wie EU-Staatsangehörige behandelt, wenn sie einen gültigen Ausweis C, B oder L haben, der vor dem 31. Dezember 2020 erteilt wurde, oder, bei einem Stellenwechsel ohne Unterbruch, einen vor diesem Datum erteilten Ausweis G (ge.ch).

Für alle gibt die letzte Bedingung am meisten zu reden: die wöchentliche Rückkehr.

Mindestens einmal pro Woche nach Hause

Die Regel verlangt, dass Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Hauptwohnsitz zurückkehren, nicht jeden Abend. Unter der Woche dürfen Sie also in der Schweiz übernachten. Der Kanton Waadt schreibt das auf seiner Seite zu den Grenzgängerbewilligungen ausdrücklich: Grenzgänger dürfen sich unter der Woche in der Schweiz aufhalten, wenn sie sich bei ihrer Aufenthaltsgemeinde anmelden.

In Lausanne zum Beispiel muss jemand mit Ausweis G, der mehr als 90 Tage im Jahr in einer Wohnung in der Stadt verbringt, diesen Nebenwohnsitz innert 14 Tagen anmelden. Das geht per Post, unter anderem mit einer Kopie des Ausweises, einem Nachweis des Wohnsitzes im Ausland (Bestätigung, aktuelle Steuerveranlagung oder Stromrechnung) und dem Mietvertrag oder einer Bestätigung der Unterkunft (lausanne.ch).

Nicht zulässig ist es, in der Schweiz zu leben und in Frankreich nur eine Adresse auf dem Papier zu behalten. Der Ausweis G setzt einen Hauptwohnsitz im Ausland voraus. Ziehen Sie für eine Stelle von mehr als drei Monaten in die Schweiz, brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung, die Sie bei Ihrer Wohngemeinde beantragen (vd.ch). Auch der umgekehrte Weg hat seine Regel: Wer in Genf von einer Aufenthaltsbewilligung zum Ausweis G wechselt, meldet zuerst den Wegzug.

Sind diese Bedingungen erfüllt, bleibt die Frage, wo und wie Sie das Gesuch einreichen.

Den Ausweis G beantragen: Genf, Waadt und andere Kantone

Das Gesuch geht an den Kanton, in dem Sie arbeiten, nicht an den Kanton, in dem die Firma ihren Sitz hat. So erteilt die Waadt den Ausweis G allen, die auf ihrem Gebiet arbeiten, unabhängig davon, wo die Firma ansässig ist. In beiden Kantonen müssen Sie nicht auf den Ausweis warten, um anzufangen.

In Genf bearbeitet das OCPM das Gesuch, das Sie vor dem ersten Arbeitstag online einreichen. Es braucht eine Farbkopie eines gültigen Ausweisdokuments, ein Foto mit Ihrem Namen auf der Rückseite und eine Arbeitgeberbestätigung oder eine Kopie des Vertrags. Bei einem Personalverleiher kommt der Einsatzvertrag dazu. Sie dürfen arbeiten, sobald das vollständige Dossier verschickt ist, und der Ausweis trifft danach beim Arbeitgeber ein, im Durchschnitt nach 12 Wochen. In dieser Zeit erhält der Arbeitgeber in der Regel zwei E-Mails des OCPM; die zweite, nach der Prüfung der Unterlagen verschickt, gilt bei einer Kontrolle als Arbeitsbewilligung (FAQ des OCPM). Laut Gebührentabelle des OCPM kostet ein erster Ausweis G für Erwachsene aus der EU 65 Franken.

Im Kanton Waadt geht das Gesuch mit dem Online-Formular G1 an den Bevölkerungsdienst (Service de la population, SPOP), und die Arbeit darf mit der Einreichung beginnen. Die Daten für den Ausweis werden im Biometriezentrum in Lausanne erfasst. Aufgebot, Rechnung und Ausweis gehen an den Arbeitgeber, der sie Ihnen weitergibt. Insgesamt kostet das 70 Franken, 65 für den Ausweis und 5 für den eingeschriebenen Versand. Der Arbeitgeber haftet mit Ihnen dafür: Er kann die Gebühr übernehmen oder sie Ihnen weiterverrechnen.

In Neuenburg, im Jura, im Wallis oder in Freiburg gilt dasselbe Prinzip, mit den Formularen und Tarifen des jeweiligen Kantons. Das SEM führt die Liste der kantonalen Migrationsbehörden.

Ist das Gesuch eingereicht, läuft schon seit Ihrem ersten Arbeitstag eine andere Frist: die der Krankenversicherung.

Optionsrecht: drei Monate für die Wahl zwischen KVG und französischer Krankenversicherung

Ab dem ersten Arbeitstag in der Schweiz unterstehen Sie der Schweizer Krankenversicherungspflicht nach KVG, auch wenn Sie in Frankreich wohnen (Gemeinsame Einrichtung KVG). Das Abkommen mit der EU erlaubt Ihnen, sich davon befreien zu lassen und in Frankreich versichert zu bleiben: Das ist das Optionsrecht. Sie haben ab Beginn der Erwerbstätigkeit drei Monate Zeit, es auszuüben. Teilen Sie in dieser Frist keine Wahl mit, werden Sie von Amtes wegen einer Schweizer Krankenkasse zugewiesen (Urssaf, auf Französisch).

Viele nennen die französische Variante noch immer «CMU frontalier». Konkret sind Sie bei der Krankenkasse Ihres Wohnorts versichert, der caisse primaire d'assurance maladie (CPAM), und zahlen einen Beitrag an die Urssaf, die französische Beitragsstelle.

Genfer Seite zum Optionsrecht, auf Französisch: drei Monate für die Wahl ab Stellenantritt, die Wahl ist endgültig, mit dem KVG Behandlung in der Schweiz oder Frankreich, mit dem französischen System in der Schweiz nur im Notfall
Die französischsprachige Seite des Genfer Krankenversicherungsdiensts (SAM) zum Optionsrecht: die Frist, die endgültige Wahl und was sie für die Behandlung bedeutet. Quelle: ge.ch, gelesen am 17. Oktober 2026.

Die Wahl ist endgültig, solange Sie ohne Unterbruch in der Schweiz arbeiten. Laut dem Merkblatt der Gemeinsamen Einrichtung KVG zum Optionsrecht lässt sie sich weder neu treffen, wenn sich Ihr Lohn ändert, noch wenn die Prämien steigen, noch wenn Sie den Arbeitgeber oder den Kanton wechseln. Für Grenzgänger aus Frankreich gilt das auch bei einer Heirat oder einer Geburt. Neu wählen dürfen Sie dagegen, wenn Sie nach einem belegten Unterbruch, zum Beispiel einer Zeit der Arbeitslosigkeit, wieder eine Stelle in der Schweiz antreten, wenn Sie nach Frankreich ziehen oder wenn Sie in Pension gehen (FAQ des SAM).

Der Weg führt über zwei Schalter, in dieser Reihenfolge. Sie füllen das Formular zur Wahl des Krankenversicherungssystems bis und mit Punkt 5 aus und unterschreiben es. Die CPAM Ihres Wohnorts stempelt es unter Punkt 6, egal, wofür Sie sich entscheiden. Danach schicken Sie es selbst an die zuständige Stelle im Kanton Ihres Arbeitsorts, denn die CPAM leitet es nicht weiter (ge.ch). Wählen Sie das KVG, legen Sie die Versicherungsbestätigung Ihrer Schweizer Krankenkasse bei. Genf warnt, dass der Stempel Zeit brauchen kann. In Hochsavoyen bietet die CPAM einen Online-Dienst an, der das beschleunigt.

An welche Stelle das Formular geht, hängt vom Kanton ab, in dem Sie arbeiten, gemäss der Liste der Gemeinsamen Einrichtung KVG:

Sie arbeiten in Formular senden an
Genf Service de l'assurance-maladie (SAM)
Waadt Office vaudois de l'assurance-maladie (OVAM), Online-Formular
Neuenburg Office cantonal de l'assurance maladie
Jura Caisse de compensation du canton du Jura
Wallis, Freiburg die Gemeinde des Aufenthalts- oder Arbeitsorts

Ist die Frist verpasst, ist noch nicht alles verloren. In Genf lässt sich die Zuweisung von Amtes wegen unter bestimmten Bedingungen aufheben, mit demselben, von der CPAM gestempelten Formular (ge.ch). Wollen Sie beim KVG bleiben, aber bei einer Kasse Ihrer Wahl, muss deren Versicherungsbestätigung spätestens am Tag der Zuweisung beginnen. Für die französische Variante ist der Stempel unverzichtbar: Ohne ihn wird die Zuweisung ans KVG endgültig.

Die Familie folgt Ihrer Wahl. Mit dem KVG müssen auch Ihr nicht erwerbstätiger Ehepartner und Ihre Kinder in der Schweiz versichert sein, jede Person mit eigener Prämie. Arbeitet Ihr Ehepartner in Frankreich, bleibt die ganze Familie in Frankreich versichert, und Ihre Kinder können nicht in der Schweiz versichert werden. Mit der französischen Variante können Sie Ehepartner, Konkubinatspartner oder PACS-Partner und Kinder als mitversicherte Angehörige anmelden.

Bleibt, was für die meisten den Ausschlag gibt: der Preis.

KVG oder CMU: was jede Option kostet

Auf französischer Seite liegt der Beitrag 2026 bei 8 % Ihres Einkommens nach Abzug eines Freibetrags von 25 % der französischen Beitragsbemessungsgrenze, des plafond de la Sécurité sociale (Urssaf). Diese Grenze liegt 2026 bei 48’060 € (Urssaf), der Freibetrag also bei 12’015 €. Bei 60’000 € Einkommen ergibt das rund 3’839 € pro Jahr, also 320 € pro Monat, zahlbar monatlich oder vierteljährlich vor dem 5. des Fälligkeitsmonats. Ihr Schweizer Arbeitgeber kann den Beitrag ganz oder teilweise übernehmen, wenn er will (Urssaf).

Die Falle steckt in der Berechnungsgrundlage. Die Urssaf nimmt nicht Ihren aktuellen Lohn, sondern Ihr Einkommen des vorletzten Jahres: Der Beitrag 2027 wird auf dem Einkommen 2025 berechnet, das in der Steuerveranlagung 2026 steht. Haben Sie in Frankreich weniger verdient, bevor Sie über die Grenze gewechselt sind, fallen Ihre ersten Beiträge tief aus, und die Rechnung steigt zwei Jahre später. Im Jahr Ihres Stellenantritts wird der Beitrag anteilig nach den Tagen der Versicherung berechnet. Nach Ihrer Anmeldung bei der Urssaf haben Sie 20 Tage, um Ihr Einkommen zu deklarieren. Ohne Deklaration veranlagt die Urssaf Sie von Amtes wegen auf einer Basis von 240’300 € im Jahr 2026, dem Fünffachen der Grenze, und eine verspätete Deklaration erhöht die Basis um 10 %.

In der Schweiz hängt die Prämie nicht vom Einkommen ab, sondern von der Kasse, vom Alter und von der Franchise. Für 2026 reicht die Prämienübersicht des Kantons Genf für Personen mit Wohnsitz in Frankreich bei Erwachsenen ab 26 Jahren mit einer Franchise von 300 Franken von 215 bis 885 Franken pro Monat mit Unfalldeckung und von 200 bis 823.10 Franken ohne. Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber, sind Sie über dessen Unfallversicherung auch in der Freizeit versichert (UVV Art. 13), und die Variante ohne Unfalldeckung genügt. Ein Kind kostet 49.40 bis 265 Franken pro Monat, Unfall inbegriffen.

Grafik: Der französische Beitrag steigt mit dem Einkommen, die KVG-Prämie 2026 für Erwachsene liegt bei 2’588 bis 10’653 € pro Jahr; der Beitrag übersteigt die tiefste Prämie bei rund 44’400 € Einkommen, die höchste bei rund 145’200 €
Jährliche Kosten für einen Grenzgänger ohne Familie: französischer Beitrag sowie tiefste und höchste KVG-Prämie 2026. Eigene Berechnung nach Angaben der Urssaf und des Kantons Genf, zum EZB-Kurs vom 16. Oktober 2026.

Für eine Einzelperson liegt die Schwelle mit den Beträgen 2026 und dem Kurs vom 16. Oktober 2026 also bei rund 44’400 € deklariertem Einkommen. Darunter kostet die französische Variante weniger als die günstigste Schweizer Kasse. Darüber kostet sie mehr, und ab rund 145’200 € mehr als die teuerste. Diese Schwellen verschieben sich mit dem Frankenkurs und mit den Prämien jedes Jahres: Rechnen Sie mit der Tabelle des Jahres nach, in dem Sie anfangen.

Bei einer Familie sieht die Rechnung anders aus. Nehmen wir einen Grenzgänger, der 70’000 € deklariert, mit einer nicht erwerbstätigen Ehefrau und zwei Kindern. Die französische Variante kostet ihn einen einzigen Beitrag, 2026 rund 4’639 € pro Jahr. Mit dem KVG zahlt er bei der günstigsten Kasse der Tabelle 2026 200 Franken für sich, 215 für seine Frau, die die Unfalldeckung braucht, und 49.40 pro Kind: 513.80 Franken pro Monat, also 6’165.60 Franken pro Jahr, rund 6’650 €. Bei der teuersten Kasse würde dieselbe Familie 26’857.20 Franken pro Jahr zahlen.

Der Preis ist nicht alles. Mit dem KVG können Sie sich in der Schweiz wie in Frankreich behandeln lassen. Mit der französischen Variante werden Sie in der Schweiz nur im Notfall behandelt, was zählt, wenn Sie in der Nähe Ihres Arbeitsorts zum Arzt gehen möchten. Beim KVG tragen Sie zudem eine Franchise selbst, 300 Franken pro Jahr in der Tabelle, dafür kann Genf Grenzgängern, die nach KVG versichert sind, je nach Einkommen eine Prämienverbilligung gewähren. Ist die Wahl getroffen, läuft der Ausweis fünf Jahre lang mit eigenen Pflichten weiter.

Was Sie während der Gültigkeit des Ausweises melden müssen

Ihr Ausweis G ist an Ihren Arbeitgeber gebunden, und jede Änderung muss gemeldet werden, in Genf in der Regel innert 14 Tagen. Das verlangt das OCPM:

  • Neuer Arbeitgeber: Sie melden ihn online, am besten vor Ihrem ersten Arbeitstag, denn eine Seite des OCPM rechnet die 14 Tage vor dem Stellenantritt, eine andere nach dem Wechsel. Es braucht ein Ausweisdokument, die Bestätigung des neuen Arbeitgebers oder den unterschriebenen Vertrag und das Formular R des bisherigen Arbeitgebers (ge.ch). Sie dürfen arbeiten, sobald das vollständige Dossier verschickt ist. Genf verrechnet 65 Franken, die Waadt stellt für 55 Franken einen neuen Ausweis aus.
  • Ende der Anstellung: Ihr Arbeitgeber meldet es innert 14 Tagen mit dem Formular R, und Ihr Ausweis verliert seine Gültigkeit.
  • Neue Adresse im Ausland: innert 14 Tagen zu melden, in Genf für 25 Franken.
  • Arbeit in einem anderen Kanton: Der Genfer Ausweis muss annulliert und im neuen Kanton ein neuer beantragt werden, auch beim selben Arbeitgeber.

Verlieren Sie Ihre Stelle, zahlt grundsätzlich Frankreich die Arbeitslosenentschädigung, nicht die Schweiz: Mehr dazu in unserem Artikel zum Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz. Und finden Sie nach diesem Unterbruch wieder eine Stelle in der Schweiz, haben Sie auch wieder ein Optionsrecht, mit einer neuen Frist von drei Monaten.

Den Ausweis G verlängern

Der Ausweis wird gemäss Freizügigkeitsabkommen um mindestens fünf Jahre verlängert, wenn Sie nachweisen, dass Sie weiterhin arbeiten. Bei einem Vertrag von mehr als drei Monaten und weniger als einem Jahr gilt er nur für die Dauer des Vertrags (SEM).

Im Kanton Waadt schickt der Bund die Mitteilung zum Ablauf der Gültigkeit an Ihren Arbeitgeber, nicht an Sie. Die Verlängerung beantragen Sie mit dem Formular G2, online oder auf Papier, mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments, Ihrer letzten Lohnabrechnung und dieser Mitteilung. Sie arbeiten ab der Einreichung weiter, und die Verlängerung kostet 70 Franken. Die biometrischen Daten gelten fünf Jahre: Wird der Ausweis vorher erneuert, müssen Sie nicht noch einmal ins Biometriezentrum. In Genf läuft die Verlängerung über dasselbe Online-Formular wie das erste Gesuch, und laut Gebührentabelle des OCPM kostet sie für Erwachsene aus der EU 65 Franken.

Die Verlängerung öffnet das Optionsrecht nicht wieder: Ihre Wahl der Krankenversicherung gilt, solange Sie ohne Unterbruch in der Schweiz arbeiten.

Bevor Sie Ihren Schweizer Arbeitsvertrag unterschreiben

Mit ein paar Schritten ersparen Sie sich den grössten Ärger. Fragen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber, wer das Gesuch um den Ausweis einreicht und wann, denn er erhält den Ausweis und später auch die Mitteilung zum Ablauf. Notieren Sie sich selbst das Ablaufdatum Ihres Ausweises. Machen Sie den Termin bei der CPAM in Ihrem ersten Arbeitsmonat ab, nicht im dritten, denn der Stempel braucht Zeit. Und bevor Sie zwischen dem KVG und der französischen Variante wählen, nehmen Sie die Steuerveranlagung des vorletzten Jahres hervor, zählen Sie, wer in Ihrem Haushalt lebt, und rechnen Sie mit den Prämien des Jahres nach: Eine zweite Chance gibt es nicht.

Sind Sie noch bei den Bewerbungen, hilft Ihnen unser Ratgeber zum Motivationsschreiben in der Schweiz beim ersten Schritt.

Häufige Fragen

Braucht es für ein unbezahltes Praktikum in der Schweiz einen Ausweis G?
Nicht immer, aber zumindest eine Meldung ist nötig. In Genf braucht jede Tätigkeit eine Bewilligung, auch ein unbezahltes Praktikum. Ein Praktikum von weniger als drei Monaten läuft über die Online-Meldung, ohne Gebühr. Dauert es länger, braucht es wie für eine Stelle einen Ausweis G.
Darf ich mit dem Ausweis G bei zwei Arbeitgebern arbeiten?
Ja. Laut dem Genfer Bevölkerungsamt müssen Sie eine Nebenbeschäftigung bei einem zweiten Arbeitgeber nicht melden, wenn Sie bereits eine gültige Bewilligung bei einem Schweizer Arbeitgeber haben. Melden müssen Sie sie, wenn das Pensum der neuen Stelle höher ist als das der ersten. Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten.
Bekommen Drittstaatsangehörige mit einem EU-Ehepartner einen Ausweis G?
Nein, das Freizügigkeitsabkommen gibt ihnen diesen Anspruch nicht. Ein Gesuch ist trotzdem möglich, es wird dann nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz geprüft. Im Kanton Waadt setzt ein erster Ausweis G für Drittstaatsangehörige unter anderem sechs Monate Wohnsitz in der Grenzzone voraus und einen Arbeitgeber, der auf dem Schweizer Arbeitsmarkt niemanden gefunden hat.
Was tun, wenn der Ausweis G verloren oder gestohlen wurde?
Im Kanton Waadt melden Sie den Verlust oder Diebstahl bei einem Schweizer Polizeiposten und schicken dann dem Bevölkerungsdienst SPOP das Formular G2 mit der Bestätigung der Polizei. In Genf kostet ein Duplikat für Erwachsene aus der EU 65 Franken, die Erfassung der biometrischen Daten inbegriffen.

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