Arbeiten bei einer internationalen Organisation in Genf

Worauf es ankommt
Entscheidend ist der Arbeitgeber, nicht die Stelle. Bei der UNO, der WHO und den meisten Organisationen mit einem Sitzabkommen mit der Schweiz erhalten Sie statt eines gewöhnlichen Ausweises eine Legitimationskarte des EDA, und Ihr Lohn ist von der Schweizer Steuer befreit. Beim IKRK, bei einer NGO oder als Consultant gelten die Schweizer Steuern und Sozialversicherungen.
Über das Prestige des internationalen Genf wird gern gesprochen, viel weniger darüber, was auf Ihrer Lohnabrechnung steht. Dabei können zwei Personen im selben Büro ganz verschiedenen Regeln unterstehen: Die eine zahlt keine Schweizer Steuer und keine AHV-Beiträge, die andere füllt eine Steuererklärung aus wie alle anderen Einwohner. Wir stützen uns auf die offiziellen Texte der Ständigen Mission der Schweiz in Genf (kurz Schweizer Mission, sie gehört zum EDA), der Genfer Steuerverwaltung und der kantonalen Statistik und zeigen, was für welchen Vertrag gilt.
Der Status hängt vom Arbeitgeber ab, nicht von der Stelle
Im März 2025 arbeiteten 29’011 Personen in den 38 internationalen Organisationen mit Sitz im Kanton Genf, so die jährliche Erhebung des Genfer Statistikamts (OCSTAT). Diese 38 Organisationen haben nicht alle dasselbe Abkommen mit der Schweiz, und genau dieses Abkommen entscheidet über Ihren Status.
Vierundzwanzig haben ein Sitzabkommen: die UNO, die WHO, die ILO, die WTO, die WIPO, die ITU, das CERN, die IOM, der Globale Fonds, GAVI, das IKRK und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, um nur einige zu nennen. Ihre Beamtinnen und Beamten erhalten eine Legitimationskarte. Drei haben nur ein Steuerabkommen (ISO, IATA und IEC), elf ein Abkommen über Vorrechte und Immunitäten, etwa das Weltwirtschaftsforum WEF oder die Initiative DNDi. Das OCSTAT sagt es unmissverständlich: Das Personal dieser vierzehn Organisationen erhält keine Legitimationskarte. Es lebt und arbeitet mit einem gewöhnlichen Ausweis.

Die Branche steckt mitten in Sparrunden. Laut OCSTAT waren die Folgen der Budgetkürzungen im März 2025 noch nicht sichtbar, die Zahl der aktiven Legitimationskarten in den Organisationen sank aber zwischen Ende März und Ende Oktober 2025 um 4,5 %. Im September 2026 hielt der Bund fest, der Stellenrückgang im internationalen Sektor bleibe mit 9,1 % begrenzt, ohne zu sagen, über welchen Zeitraum. Es wird noch rekrutiert, aber weniger, und die Art des angebotenen Vertrags entscheidet über alles Weitere.
Die Legitimationskarte ersetzt den Ausweis
Die Legitimationskarte des EDA ist Ihr Aufenthaltstitel. Sie bescheinigt Ihre allfälligen Vorrechte und Immunitäten und befreit Sie während Ihrer Amtszeit von der Visumpflicht, halten die Richtlinien der Schweizer Mission fest, die im Dezember 2025 geändert wurden. Beantragen müssen Sie die Karte nicht selbst: Ihre Organisation meldet Sie der Schweizer Mission, sobald Sie die Stelle antreten, und ohne diese Meldung dürfen Sie nicht für sie arbeiten.
Der Buchstabe auf der Karte zeigt, wer Sie sind. B steht für die oberste Leitung, C für hohe Beamte, D für den Höheren Dienst, E für den Allgemeinen Dienst, G für kurze Verträge, junge UNO-Freiwillige und abgeordnetes Personal. Das IKRK hat einen eigenen Buchstaben, I, die Rotkreuzföderation den Buchstaben L, und Schweizerinnen und Schweizer erhalten eine Karte S. Wer nicht Beamter ist, also Consultants und Praktikanten, erhält eine Karte H.
Daraus folgen einige praktische Regeln. Die Karte wird für die Dauer des Vertrags ausgestellt, bei einem Vertrag ohne festes Ende für höchstens fünf Jahre. Mit ihr und Ihrem Pass dürfen Sie sich bis zu drei Monate im übrigen Schengen-Raum aufhalten, aber nicht dort arbeiten. Wenn Sie nicht Schweizer sind, müssen Sie sich nicht bei Ihrer Gemeinde anmelden. Und wenn Sie bereits mit einem Ausweis B oder C in der Schweiz lebten, müssen Sie ihn gegen die Karte tauschen.
Vor allem bindet die Karte Sie an Ihre Organisation. Sie erlaubt weder die Arbeit für eine andere Organisation noch auf dem Schweizer Arbeitsmarkt, und grundsätzlich gilt Vollzeit. Für Teilzeit braucht es eine Bewilligung der Schweizer Mission, und Ihre Familie erhält dann grundsätzlich keine Karte.

Steuern: steuerfrei bei der UNO, steuerpflichtig beim IKRK
Bei der UNO, der WHO, der ILO, der WTO, dem CERN und den meisten Organisationen mit Sitzabkommen unterliegt Ihr Lohn nicht der Schweizer Steuer, ob Sie Schweizer Staatsangehörige sind oder nicht. Die Genfer Steuerverwaltung veröffentlicht die Regelung für jede Organisation. Als Ausländerin oder Ausländer sind bei diesen Organisationen zudem Ihr bewegliches Vermögen und dessen Ertrag (Ersparnisse, Wertschriften) steuerfrei.
Geschenkt ist das nicht. Diese Organisationen erheben auf Ihren Bruttolohn eine eigene interne Steuer, die bei der UNO Personalabgabe (staff assessment) heisst: 17 bis 34 % je Einkommensstufe, gemäss der Tabelle der Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst (ICSC). Deshalb besteuert die Schweiz nicht ein zweites Mal.
Das IKRK ist die Ausnahme, die am meisten überrascht. Es hat ein Sitzabkommen, und seine Mitarbeitenden erhalten eine Legitimationskarte, doch Genf setzt es an die Spitze der Liste jener Arbeitgeber, die keinerlei Steuerprivileg gewähren, unabhängig von der Nationalität.

Zwischen diesen beiden Extremen gibt es Zwischenstufen. Beim Globalen Fonds, bei GAVI oder bei der Rotkreuzföderation ist der Lohn steuerfrei, wird aber deklariert, weil er den Steuersatz für Ihre übrigen Einkommen bestimmt: Er ist satzbestimmend. Bei ISO, IATA und IEC gilt diese Regelung für Ausländerinnen und Ausländer, Schweizer Staatsangehörige sind dort gar nicht befreit.
In allen Fällen bleiben gewisse Einkommen steuerpflichtig: eine Liegenschaft und bei Schweizerinnen und Schweizern der Ertrag ihrer Ersparnisse. Arbeitet Ihr Ehepartner mit einem Ausweis, wird er nach den ordentlichen Regeln besteuert (ge.ch). Die Steuerbefreiung endet an dem Tag, an dem jemand eingebürgert wird. Und im Ruhestand wird Ihre Rente der Organisation normal besteuert, wenn Sie in Genf bleiben (ge.ch).
Wie viel verdient man bei der UNO in Genf?
Wer bei der UNO im Höheren Dienst einsteigt (Grad P-2), erhält in Genf rund 7’000 Franken im Monat, nach der internen Steuer, aber vor dem Beitrag an die Pensionskasse, nach unserer Berechnung mit den offiziellen Zahlen vom Oktober 2026. Der Lohn im Höheren Dienst (Professional category) besteht aus zwei Teilen, beide in Dollar festgelegt: einem Grundgehalt, das weltweit gleich ist, und einem Kaufkraftausgleich (post adjustment), der die Lebenshaltungskosten am Dienstort ausgleicht (ICSC).
Für die Schweiz beträgt dieser Ausgleich seit dem 1. Oktober 2026 80,3 % des Grundgehalts, gemäss dem Monatsrundschreiben der ICSC. Wir haben ihn auf die Netto-Grundgehälter der ersten Stufe jedes Grads angewendet und zum operativen Wechselkurs der UNO von 0,832 Franken pro Dollar umgerechnet:
| Grad, Stufe I | Netto-Grundgehalt, Dollar pro Jahr | Mit Ausgleich, Dollar pro Jahr | Rund, Franken pro Monat |
|---|---|---|---|
| P-2 | 56’046 | 101’051 | 7’000 |
| P-3 | 71’335 | 128’617 | 8’900 |
| P-4 | 86’027 | 155’107 | 10’750 |
| P-5 | 103’165 | 186’006 | 12’900 |
| D-1 | 117’953 | 212’669 | 14’750 |
Lesen Sie diese Beträge als Grössenordnung. Der Multiplikator kann sich jeden Monat mit dem Dollarkurs ändern (im September lag er noch bei 83,7), ebenso der Wechselkurs. Je nach Familie kommen Zulagen dazu, der Beitrag an die Pensionskasse und die Krankenversicherung gehen ab. Weil die interne Steuer schon abgezogen ist, vergleichen Sie den Lohn ehrlicherweise mit dem Nettolohn eines privaten Angebots, nicht mit dem Bruttolohn. Der Allgemeine Dienst (Sekretariat, Logistik, Technik) wird nach einer lokalen Skala bezahlt, die die ICSC anhand einer Lohnerhebung in Genf festlegt.
Beim IKRK sieht es anders aus: Der Lohn wird in dreizehn Monatslöhnen ausbezahlt, und das IKRK zahlt 17 % des versicherten Lohns in die Pensionskasse ein, die Mitarbeitenden 8,5 % (careers.icrc.org). Die Schweizer Steuer kommt noch dazu.
AHV und Arbeitslosenversicherung: Das Schweizer Netz trägt nicht immer
Wenn Sie ausländische Staatsangehörige sind und für eine Organisation mit Vorrechten arbeiten, sind Sie nicht in der AHV versichert (AHVG, Art. 1a). Ihre Rente kommt aus der Pensionskasse der Organisation. Die Folge zeigt sich an dem Tag, an dem der Vertrag endet: Die Arbeitslosenversicherung erhebt Beiträge nur bei Arbeitnehmenden, die in der AHV versichert sind (AVIG, Art. 2). Ihre Jahre bei der UNO geben Ihnen deshalb keinen Anspruch auf Schweizer Arbeitslosenentschädigung.
Schweizerinnen und Schweizer haben die Wahl. Wer als Schweizer Beamter der Pensionskasse seiner Organisation angeschlossen ist, ist nicht obligatorisch versichert, kann aber innert drei Monaten nach dem Anschluss an die Kasse der Organisation der AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung beitreten, oder nur der Arbeitslosenversicherung (Schweizer Mission). Das Gesuch geht an die Ausgleichskasse des Wohnkantons, in Genf an die kantonale Ausgleichskasse (Caisse cantonale genevoise de compensation). Sie können auf das Ende jedes Monats kündigen, die Kündigung gilt dann aber für die ganze Dauer Ihrer Anstellung bei der Organisation. Ihr Ehepartner, der ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz lebt, kann innert derselben Frist der AHV, IV und EO beitreten.
Diese Dreimonatsfrist ist die klassische Falle: Das Merkblatt sieht kein anderes Zeitfenster für den Beitritt vor. Wenn Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert bleiben wollen, gerade mit einem befristeten Vertrag, regeln Sie das gleich bei Ihrer Ankunft.
Für das IKRK gelten diese Regeln laut Schweizer Mission nicht. Das IKRK gibt an, dass seine mobilen Mitarbeitenden mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder bereits mit Wohnsitz in der Schweiz Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung zahlen und die übrigen über einen internen Sozialplan versichert sind, ohne Arbeitslosenversicherung.
Krankenversicherung: sechs Monate für die Wahl
Beamtinnen und Beamte mit Vorrechten müssen sich nicht nach KVG versichern, weil ihre Organisation eine eigene Versicherung hat. Sie können aber einer Schweizer Krankenkasse beitreten, innert einer zwingenden Frist von sechs Monaten nach Erhalt ihrer Karte, rückwirkend (Merkblatt der Schweizer Mission). Für Schweizer Beamte, die über die Organisation versichert sind, gilt dasselbe.
Für die Familie gilt das Umgekehrte. Ehepartner und Kinder mit Schweizer Pass oder einem Ausweis, die in der Schweiz leben oder in der EU leben und in der Schweiz arbeiten, müssen sich grundsätzlich nach KVG versichern. Sie können eine Befreiung beantragen, wenn sie über die Versicherung der Organisation gedeckt sind, aber nur innert drei Monaten nach diesem Anschluss, und der Entscheid ist unwiderruflich, solange der Anschluss an die Organisation besteht. Das Gesuch geht an den Genfer Dienst für die Krankenversicherung, Service de l'assurance-maladie, route de Frontenex 62 in Genf.
Dem KVG unterstehen wie alle Einwohnerinnen und Einwohner die Mitarbeitenden des IKRK, Consultants, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Freiwillige mit Karte H. Auch Beamte, die ihre Organisation verlassen, haben drei Monate Zeit, um eine Befreiung zu beantragen, wenn sie weiterhin gleichwertig versichert sind.
Consultants, Praktika, Freiwillige: die Karte H
Ein Consultant-Vertrag ist keine Beamtenstelle, und den Unterschied bezahlen Sie. Ein ausländischer Consultant erhält eine Karte H, wenn sein Vertrag mindestens drei Wochen dauert, Praktikanten und Freiwillige, wenn ihre Tätigkeit länger als 90 Tage dauert. Wenn Sie schon mit einem Ausweis in der Schweiz lebten oder Schweizer Staatsangehörige sind, erhalten Sie gar keine Karte.
In all diesen Fällen gilt das gewöhnliche Schweizer Recht. Sie melden sich schriftlich bei der Steuerbehörde Ihres Wohnkantons, die Ihnen jedes Jahr eine Steuererklärung schickt, und bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse, die Ihre Beiträge berechnet und Ihnen in Rechnung stellt, weil die Organisation nicht beitragspflichtig ist (Schweizer Mission). Die Schweizer Krankenversicherung ist innert drei Monaten obligatorisch. Wer als Praktikantin oder Praktikant im Ausland versichert ist, kann eine Befreiung beantragen, und wer ein Praktikum mit einer Pauschalentschädigung und einem befristeten Vertrag macht, kann von den AHV-Beiträgen ausgenommen sein.
Zwei weitere Grenzen zählen. Familienangehörige von Nicht-Beamten erhalten keine Karte und werden nicht im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen. Und ein Praktikum endet abrupt: Die Höflichkeitsfrist beträgt nur zwei Wochen, gegenüber zwei Monaten für Beamte.
Bei einer NGO in Genf arbeiten
Eine NGO ist ein Schweizer Arbeitgeber wie jeder andere: Sie brauchen einen gewöhnlichen Ausweis, zahlen AHV-Beiträge, versichern sich nach KVG und zahlen Steuern, als Ausländerin oder Ausländer ohne Ausweis C über die Quellensteuer. Laut OCSTAT arbeiten 497 internationale NGOs in Genf mit den Organisationen zusammen, 250 davon beschäftigen mindestens eine Person, mit insgesamt 3’834 Stellen. Fast die Hälfte ist in der humanitären Hilfe, bei den Menschenrechten und in der Migration tätig.
Diese NGOs sind klein: Zwei von drei haben weniger als zehn Stellen. Die elf Organisationen mit einem Abkommen über Vorrechte, etwa das Weltwirtschaftsforum, Interpeace oder der Medicines Patent Pool, geben Ihnen keine Karte, und Genf führt sie alle unter den Arbeitgebern ohne Steuerprivileg. Wenn Ihre Quellensteuer im Lauf des Jahres falsch berechnet wird, beantragen Sie die Berichtigung innert einer festen Frist. Und wenn Sie im benachbarten Frankreich wohnen, gilt wie bei jedem Genfer Arbeitgeber der Ausweis G für Grenzgänger.
Bewerben: Portale, Programme und Unterstützung durch den Bund
Jede Organisation veröffentlicht ihre Stellen auf ihrem eigenen Portal, und das EDA verweist auf jene der UNO, ihrer Fonds, Programme und Sonderorganisationen (Seite zu Karrieren in internationalen Organisationen). Die Stellen im Höheren Dienst werden international ausgeschrieben, hält die ICSC fest: Sie treten gegen Bewerbende aus der ganzen Welt an. Das Dossier reichen Sie online über das Formular der Organisation ein, und das Motivationsschreiben muss in wenigen Zeilen sagen, warum diese Stelle und keine andere.
Für eine erste Stelle gibt es zwei Programme (EDA). Das Junior Professional Officer Programme (JPO) wird von einem Mitgliedstaat für die eigenen Staatsangehörigen finanziert: Auf Schweizer Seite braucht es die Schweizer Staatsbürgerschaft, ein Alter von höchstens 32 Jahren, einen Master und drei Jahre einschlägige Berufserfahrung, für einen Einsatz von zwei bis drei Jahren. Alle von der Schweiz finanzierten Stellen veröffentlicht cinfo, das Schweizer Kompetenzzentrum der internationalen Zusammenarbeit. Das Young Professionals Programme des UNO-Sekretariats beginnt mit einer Aufnahmeprüfung und dauert in der Regel zwei Jahre, mit Einschränkungen bei der Nationalität je nachdem, wie stark ein Land schon vertreten ist.
Der Bund finanziert ausserdem jährlich rund zwanzig Plätze als UN Volunteer Associate, nicht aber UNO-Praktika, für die man sich direkt bewirbt. Er organisiert jedes Jahr den International Career Day, die nächste Ausgabe voraussichtlich im Frühjahr 2027, und cinfo bietet Schweizerinnen und Schweizern gewisse Beratungen zur Bewerbung kostenlos an. Bei einer Topkaderstelle von politischem Interesse kann das EDA Ihre Bewerbung in der Schlussauswahl unterstützen. Um das zu prüfen, braucht es das vollständige Dossier: Stellenausschreibung, Motivationsschreiben und Lebenslauf.
Ihr Ehepartner kann mit dem Ausweis Ci arbeiten
Ihrer Familie erlaubt die Legitimationskarte nie zu arbeiten, auch nicht ehrenamtlich. Wer in Ihrer Familie eine Stelle will, ob Ehe- oder Lebenspartner oder Kind, muss die Karte beim kantonalen Bevölkerungs- und Migrationsamt (OCPM) gegen einen Ausweis Ci tauschen, mit einem Vertrag oder einem Stellenangebot (Schweizer Mission). Dieser Ausweis öffnet den Schweizer Arbeitsmarkt unabhängig von Nationalität und Diplom, und die Arbeit darf schon ab Einreichung des Gesuchs beginnen. Ein Kind muss vor dem 21. Geburtstag in die Schweiz gekommen sein, um Anspruch darauf zu haben.
Der Ausweis Ci gilt für die Dauer des Vertrags, höchstens zwei Jahre, und ist verlängerbar. Auf diesem Lohn zahlt Ihr Ehepartner Steuern, in der Regel als Quellensteuer, und Beiträge an AHV, Arbeitslosenversicherung und zweite Säule. Für eine kleine Stelle von höchstens zehn Stunden pro Woche (fünfzehn für Studierende) kann er mit schriftlicher Bewilligung seine Karte behalten. Der Ausweis Ci erlischt, sobald Sie den Anspruch auf Ihre Karte verlieren.
Ein Hinweis für Familien im benachbarten Frankreich: Die Familie eines französischen Beamten und die französischen Familienangehörigen eines ausländischen Beamten erhalten keine Legitimationskarte, wenn sie in Frankreich wohnen. Bevor Sie sich auf der französischen Seite niederlassen, verlangt die Schweizer Mission, dass Sie bei den französischen Behörden abklären, ob und zu welchen Bedingungen Sie dort wohnen dürfen, ausser Sie sind EU-Bürgerin oder EU-Bürger.
Wenn der Vertrag endet
Am Ende Ihrer Amtszeit haben Sie zwei Monate Höflichkeitsfrist, Ihre Familie ebenfalls. Diese Frist dient dazu, die Abreise zu organisieren, Ihren Aufenthalt in der Schweiz zu regeln oder eine andere Stelle bei einer Organisation zu finden. Wer in Pension geht, kann drei Monate beantragen, sofern das Gesuch noch während der Amtszeit gestellt wird. Praktikanten und Freiwillige haben nur zwei Wochen.
Danach müssen Sie die Schweiz verlassen oder beim kantonalen Bevölkerungsamt eine gewöhnliche Aufenthaltsbewilligung beantragen (ge.ch). Hatten Sie vor Ihrem Stellenantritt einen Ausweis B oder C, können Sie ihn zurückerhalten. Sonst beantragen Sie eine Bewilligung wie alle Neuankömmlinge, für eine Stelle, ein Studium oder einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit, zu den ordentlichen Bedingungen.
Stellen Sie Ihrem künftigen Arbeitgeber deshalb vor der Unterschrift drei Fragen: welcher Buchstabe auf der Karte, welche Steuerregelung auf der Genfer Liste, und welche Krankenversicherung und welche Pensionskasse. Wenn Sie Schweizerin oder Schweizer sind, tragen Sie die Dreimonatsfrist für AHV und Arbeitslosenversicherung in Ihre Agenda ein. Und wenn die Stelle ein Consultant-Vertrag ist, vergleichen Sie sie mit einer gewöhnlichen Anstellung: Sie tragen deren Lasten, ohne deren Sicherheit zu haben. Die Genfer Stellen ausserhalb der Organisationen finden Sie auf unserer Seite Jobs in Genf.
Häufige Fragen
- Zählen die Jahre mit Legitimationskarte für die Niederlassungsbewilligung C?
- Das hängt von Ihrer Ausgangslage ab. Hatten Sie schon vor der Anstellung einen Ausweis und haben ihn gegen die Karte getauscht, zählen die Jahre im Dienst für den Ausweis C, und am Ende erhalten Sie Ihren früheren Ausweis zurück. Für Ehepartner, die die Karte statt ihres Ausweises gewählt haben, zählen diese Jahre nicht.
- Darf man als UNO-Mitarbeiter in Genf einen Nebenjob haben?
- Ja, in engen Grenzen und nur, wenn Sie in der Schweiz wohnen. Die Richtlinien des EDA erlauben eine nicht kommerzielle Nebenbeschäftigung von höchstens zehn Stunden pro Woche, mit vorheriger Bewilligung des kantonalen Bevölkerungsamts, das vor dem Entscheid die Schweizer Mission anhört. Ohne diese Bewilligung erlaubt Ihnen die Karte keine andere Arbeit.
- Bekommen Kinder von internationalen Beamten eine Legitimationskarte?
- Ledige Kinder unter 25 Jahren, die mit dem Beamten zusammenleben, erhalten dieselbe Karte wie er, und wer im Ausland studiert, kann sie behalten. Ab 25 ist eine Karte H im Einzelfall möglich, sie unterstellt ihre Inhaber aber dem gewöhnlichen Schweizer Recht. Um mit einem Ausweis Ci zu arbeiten, muss das Kind vor dem 21. Geburtstag in die Schweiz gekommen sein.
- Was passiert mit der Legitimationskarte bei unbezahltem Urlaub?
- Bis zu zwei Monaten nichts: Die Organisation muss den Urlaub nicht melden. Dauert er länger, muss sie der Schweizer Mission das genaue Datum des Urlaubsbeginns melden, nach derselben Regel wie beim Ende der Amtszeit. Fragen Sie Ihre Personalabteilung, was aus Ihrer Karte und denen Ihrer Familie wird, bevor Sie das Urlaubsgesuch unterschreiben.
Weitere Beiträge
Alle Beiträge
Quellensteuer: Berichtigung oder NOV vor dem 31. März
Quellensteuer in den Kantonen Genf und Waadt: was eine Berichtigung korrigiert, wann Sie eine NOV beantragen, die 90-%-Regel und die Frist vom 31. März 2027.

Ausweis G Grenzgänger 2026: Bedingungen, Verlängerung, KVG
Ausweis G ab Frankreich: wer ihn bekommt, die wöchentliche Rückkehr, die Verlängerung und die Wahl KVG oder CMU innert drei Monaten, für 2026 durchgerechnet.

Temporärarbeit in der Schweiz: Ihre Rechte und Löhne 2026
2 Tage Kündigungsfrist, mindestens 25.70 Franken pro Stunde, 13. Monatslohn, BVG und Krankentaggeld: Ihre Rechte als Temporärarbeitende in der Westschweiz.