Umschulung in der Schweiz finanzieren: die Hilfen 2026

Das Wichtigste in Kürze

Eine Umschulung in der Schweiz wird selten aus einer einzigen Quelle bezahlt. Die Standortbestimmung ist oft gratis (viamia ab 40, öffentliche Berufsberatung in Genf), Genf gibt 750 Franken pro Jahr an einen Kurs, der Bund zahlt die Hälfte der Kurse zum Fachausweis zurück, und je nach Lage übernehmen Arbeitslosenversicherung, IV oder ein Stipendium.

Ein nationales Weiterbildungskonto wie in Frankreich gibt es nicht. Das Geld kommt aus vier Töpfen, die nicht immer miteinander reden: Ihr Kanton, der Bund, die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung. Jeder hat seinen eigenen Zugang, seine Fristen und seine typischen Absagen, und oft entscheidet die Reihenfolge, in der Sie anklopfen, darüber, was Sie am Ende bekommen. Dieser Ratgeber geht deshalb von Ihrer Lage aus, nicht von der Liste der Hilfen. Wir haben jeden Betrag und jede Bedingung im Gesetz oder auf der offiziellen Seite geprüft, die sie festlegt, vor allem für Genf und die Waadt, dazu die Regeln des Bundes, die überall gelten.

Vier Fälle. Mit Stelle: Berufsberatung, viamia, Genfer Scheck, Fachausweis, Steuern, Arbeitgeber. Arbeitslos: RAV, Kurse, Ausbildungszuschüsse. Gesundheit: IV-Stelle, Umschulung. Ohne Abschluss: EFZ über Artikel 32 oder Validierung.
Die vier Ausgangslagen, die erste Anlaufstelle und die Finanzierung, die sie öffnen kann. Zusammenfassung aus AVIG, IVG, BBV und dem Genfer Weiterbildungsgesetz LFCA.

Zuerst eine Standortbestimmung, dann bezahlen

Beginnen Sie mit einem Gespräch bei der öffentlichen Berufsberatung: In Genf ist es für Steuerpflichtige des Kantons gratis, mit viamia ab 40 überall, und es führt Sie zu den passenden Hilfen. Private Standortbestimmungen sind teuer und lohnen sich erst danach, wenn Sie ein bestimmtes Dokument brauchen.

In Genf ist die erste Anlaufstelle die Cité des métiers an der rue Prévost-Martin 6. Sie gehört zum kantonalen Amt für Berufsberatung und Berufsbildung, dem Office pour l’orientation, la formation professionnelle et continue (OFPC). Sie gehen ohne Termin für ein kurzes Gespräch hin, danach schlägt Ihnen die Beraterin oder der Berater bei Bedarf eine Laufbahnberatung für Erwachsene bei einer Psychologin oder einem Psychologen vor. Laut der Cité des métiers ist diese Beratung für Genfer Steuerpflichtige gratis. Wohnen Sie nicht in Genf, legen Sie eine Lohnabrechnung aus dem laufenden Jahr vor.

Im Kanton Waadt ist für die Erwachsenenberatung das kantonale Amt für Berufs- und Studienberatung zuständig, das Office cantonal d’orientation scolaire et professionnelle (OCOSP). Es gehört zur Generaldirektion für die nachobligatorische Bildung, der Direction générale de l’enseignement postobligatoire (DGEP). Sie rufen das Beratungszentrum Ihrer Region an oder füllen online eine Anfrage aus. Diese Zentren bieten drei Formen der Standortbestimmung an: eine Laufbahnbilanz, eine Bilanz zur Neuorientierung und eine Kompetenzanalyse (vd.ch, nur auf Französisch). Die kantonale Seite nennt keinen Preis für diese Beratungen: Fragen Sie danach, wenn Sie den Termin vereinbaren.

Sind Sie 40 oder älter, fragen Sie nach viamia. Das ist eine kostenlose berufliche Standortbestimmung: ein oder mehrere Gespräche mit einer Fachperson, an deren Ende konkrete nächste Schritte stehen. Im Kanton Waadt füllen Sie zuerst einen Online-Fragebogen aus und schicken Ihren aktuellen Lebenslauf. viamia wurde mit Geld des Bundes lanciert, und seit 2026 bezahlen es die Kantone. Es wird überall angeboten ausser im Aargau. Eine Bedingung gilt in allen Kantonen: Sie haben keinen Anspruch, wenn Ihnen Arbeitslosenversicherung, IV oder Sozialhilfe bereits ein vergleichbares Angebot machen. Die Waadt verlangt zudem Wohnsitz im Kanton (vd.ch), Genf Wohnsitz oder Steuerpflicht im Kanton.

Eine private Kompetenzbilanz hat ihren Platz, wenn eine Ausbildung sie verlangt oder wenn Sie ein vollständiges Dossier wollen. Das Bilan-Portfolio, anerkannt von der ARRA, dem Westschweizer Verein für die Anerkennung erworbener Kompetenzen, umfasst 20 bis 30 Stunden in der Gruppe und 30 bis 100 Stunden eigene Arbeit. Die Preise hängen vom Anbieter ab. In Genf nennt das CEBIG 2’000 Franken plus MWST, oder dank eines Zuschusses 750 Franken plus MWST, wenn Sie bei einem Genfer Unternehmen arbeiten. Schon dieser reduzierte Tarif zeigt die Genfer Logik: Viele Hilfen hängen an Ihrer Anstellung oder Ihrer Steuerpflicht im Kanton.

Aus Ihrer Erfahrung ein EFZ machen

Üben Sie seit Jahren einen Beruf aus, ohne den Abschluss dafür zu haben, ist der Berufsabschluss für Erwachsene oft der kürzeste Weg. Die Regel des Bundes ist einfach: Wer seine Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs erworben hat, wird mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung zum Qualifikationsverfahren für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ, auf Französisch CFC) zugelassen (BBV Art. 32). Das ist der Weg über «Artikel 32». Der zweite Weg, das Validierungsverfahren, ersetzt die Prüfung durch ein Dossier, das Ihre Kompetenzen belegt. Es gibt ihn nur in bestimmten Berufen.

In Genf läuft der Berufsabschluss für Erwachsene über das OFPC. Sie müssen mindestens 12 Monate ohne Unterbruch im Kanton gewohnt oder dort Steuern bezahlt haben, insgesamt mindestens fünf Jahre gearbeitet haben, davon mehrere Jahre im angestrebten Beruf, und Zeit für Kurse oder ein Validierungsverfahren haben. Das OFPC bezahlt Kurse und Prüfungen. Selbst bezahlen Sie Bücher, Softwarelizenzen, Fahrten, Werkzeug und Arbeitskleidung.

Im Kanton Waadt verlangt die DGEP Wohnsitz im Kanton, oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger eine Stelle dort, und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung zu 100 %, davon je nach Verordnung des Berufs zwei bis fünf im angestrebten Beruf (vd.ch). Dazu kommt Französisch auf Niveau B1 für ein EFZ, A2 für ein eidgenössisches Berufsattest (EBA). Der Kanton empfiehlt, das Dossier spätestens im Frühling einzureichen, wenn die Klasse im August beginnen soll. Ein späteres Dossier muss womöglich auf das nächste Schuljahr warten.

Dieser Weg ist keine Randerscheinung. Ein Artikel, den das Waadtländer Berufsberatungsamt veröffentlicht hat, zählt 1’333 Personen über 25, die 2024 einen Berufsabschluss erworben haben, gegenüber 1’110 im Jahr 2021, davon 60 % über Artikel 32 oder das Validierungsverfahren, im Schnitt 39 Jahre alt. Er nennt eine Gastronomin, die ihr EFZ nach zwölf Jahren im Beruf über Artikel 32 erworben hat, mit neun Monaten Kurs, jeweils montags, und einen Logistiker, der mit 20 aus Italien kam und das Validierungsverfahren durchlief: rund 250 Stunden für sein Dossier, mit neun Monaten Begleitung. Mit dem EFZ in der Tasche wird der Weg zu einer Kaderstelle oder zu einem Fachausweis frei, und da kommt der Bund ins Spiel.

Fachausweis oder Diplom: Der Bund zahlt die Hälfte

Der Bund zahlt 50 % der Kosten eines vorbereitenden Kurses für eine eidgenössische Berufsprüfung (Fachausweis) oder eine höhere Fachprüfung (Diplom) zurück, angerechnet bis 19’000 Franken Kurskosten für einen Fachausweis und 21’000 für ein Diplom (BBV Art. 66f). Die Rückzahlung beträgt also höchstens 9’500 oder 10’500 Franken. Diese Hilfe gilt in der ganzen Schweiz und hängt nicht von Ihrem Einkommen ab.

Balken für fünf Kurse zum Fachausweis: 3’000 Franken ergeben 1’500 zurück, 8’000 ergeben 4’000, 14’000 ergeben 7’000, 19’000 ergeben 9’500, und 26’000 ebenfalls 9’500, 16’500 Franken zahlen Sie selbst.
Was die Bundesbeiträge je nach Preis des vorbereitenden Kurses zum Fachausweis zurückzahlen. Über 19’000 Franken Kurskosten steigt der Betrag nicht mehr. Unsere Beispiele, berechnet nach der BBV.

Die Bedingungen sind genau geregelt (BBV Art. 66c). Der Kurs muss im Jahr seines Beginns auf der offiziellen Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen, insgesamt mehr als 1’000 Franken kosten und höchstens sieben Jahre vor dem Prüfungsentscheid begonnen haben. Zum Zeitpunkt dieses Entscheids müssen Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, und das Gesuch reichen Sie innert zwei Jahren ein. Es zählen nur Kursgebühren, die Sie selbst bezahlt haben: keine Fahrten, Mahlzeiten oder Hotelnächte. Die Falle ist finanziell: In der Regel strecken Sie das ganze Geld vor, und der Beitrag kommt erst nach der Prüfung. Haben Sie laut Ihrer letzten Veranlagung weniger als 88 Franken direkte Bundessteuer bezahlt, können Sie einen Teil des Beitrags schon vor der Prüfung beantragen, bei mehr als 3’500 Franken Kurskosten pro Gesuch (BBV Art. 66e).

Im Kanton Waadt zahlt die Stiftung FONPRO zusätzlich einen Teil dessen zurück, was Sie selbst bezahlt haben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Gesuchs bei einem Waadtländer Unternehmen angestellt sind. Deren Richtlinien sehen 25 % der Kursgebühren vor, höchstens 2’500 Franken, und die Gebühr der Abschlussprüfung bis 3’000 Franken. Selbständige und Arbeitslose haben keinen Anspruch. In Genf ist der Hebel für kürzere Kurse ein anderer: der jährliche Weiterbildungsscheck.

Angestellt in Genf: der jährliche Weiterbildungsscheck

Der jährliche Weiterbildungsscheck, auf Französisch chèque annuel de formation oder CAF, bezahlt bis 750 Franken pro Jahr an einen Kurs, der Ihrem Beruf nützt, das entspricht 40 Kursstunden (LFCA Art. 9A). Er lässt sich über höchstens drei Jahre kumulieren. Für einen Kurs, der zu einer anerkannten Qualifikation gehört, etwa die Vorbereitung auf ein EFZ, einen Fachausweis oder einen anderen anerkannten Abschluss, oder für einen Grundkurs in Lesen, Schreiben, Rechnen oder Informatik, kann der Kanton auf einmal bis 2’250 Franken übernehmen, also drei Schecks, für 120 Kursstunden. Für einen Sprach- oder Informatikkurs ohne anerkannte Abschlussprüfung sinkt die Obergrenze auf 500 Franken.

Anspruch haben Erwachsene, die seit mindestens einem Jahr in Genf wohnen und steuerpflichtig sind, aber auch Personen mit einer Grenzgängerbewilligung seit mindestens einem Jahr sowie Schweizerinnen und Schweizer aus der Grenzzone, die seit einem Jahr im Kanton arbeiten. Die Einkommensgrenze gilt für das vereinheitlichte massgebende Einkommen, den revenu déterminant unifié (RDU), der Ihre Einkünfte, erhaltene Leistungen und einen Fünfzehntel Ihres Vermögens zusammenzählt. Sie liegt bei 72’000 Franken für Alleinstehende und bei 116’000 Franken für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften, plus 8’000 Franken pro unterhaltsberechtigtes Kind (Bedingungen auf ge.ch).

Den Scheck beantragen Sie online mit Ihrer AHV-Nummer, und zwar immer vor Kursbeginn. Mit einem Konto für die Genfer Online-Dienste, die e-démarches, kann der Entscheid sofort kommen. Sonst folgt innert 10 Tagen ein Brief (ge.ch). Der Scheck ist kein Geld auf Ihrem Konto: Sie geben der Schule Ihre Referenznummer, sie zieht den Betrag vom Preis ab und lässt ihn sich vom Kanton erstatten (Fragen und Antworten zum CAF). Die Schule muss also vom Kanton für diesen Scheck anerkannt sein. Fragen Sie vor der Anmeldung, ob sie ihn annimmt, nicht danach.

Der CAF reicht für ein Modul oder eine Auffrischung. Für eine echte Umschulung über mehrere Jahre brauchen Sie ein Einkommen während der Ausbildung, und hier kommen die Arbeitslosenversicherung oder ein Stipendium ins Spiel.

Arbeitslos: was das RAV bezahlt und was nicht

Die Arbeitslosenversicherung bezahlt Umschulungskurse, aber nur, wenn sie Ihnen helfen, wieder eine Stelle zu finden. Das Gesetz nennt ausdrücklich «individuelle oder kollektive Kurse zur Umschulung» als Bildungsmassnahmen (AVIG Art. 60). Sie richten sich an Versicherte, die aus Gründen des Arbeitsmarkts erschwert vermittelbar sind (AVIG Art. 59). Der Wunsch, etwas anderes zu machen, reicht nicht: Ihre Beratungsperson im RAV, dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (in der Romandie ORP), beurteilt, ob Ihr bisheriger Beruf noch Chancen bietet.

Die Reihenfolge zählt. Finden Sie selbst einen Kurs, reichen Sie beim RAV spätestens zehn Tage vor Kursbeginn ein begründetes Gesuch ein. Reichen Sie es ohne entschuldbaren Grund erst nach Kursbeginn ein, zahlt die Versicherung erst ab dem Tag des Gesuchs (AVIV Art. 81e). Während eines bewilligten Kurses müssen Sie nicht für eine Stelle verfügbar sein, wenn der Kurs es verlangt. Ab 50 können Sie bis zum Ende Ihrer Rahmenfrist an Bildungsmassnahmen teilnehmen, auch wenn Ihre Taggelder aufgebraucht sind. Wie hoch die Taggelder sind, wie lange sie laufen und was das RAV von Ihnen verlangt, steht in unserem Artikel über das Arbeitslosengeld in der Schweiz.

Ausbildungszuschüsse: eine Lehre mit bis zu 3’500 Franken

Für Erwachsene ohne Abschluss hat die Arbeitslosenversicherung ein stärkeres, wenig bekanntes Instrument: die Ausbildungszuschüsse (AZ, in der Romandie allocation de formation oder AFO). Damit machen Sie eine ganze Lehre, bis zu drei Jahre, mit einem Einkommen nahe an einem Lohn. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein und keine abgeschlossene oder in der Schweiz anerkannte Berufsausbildung haben, oder in Ihrem erlernten Beruf erhebliche Mühe haben, eine Stelle zu finden (AVIG Art. 66a). Ausgeschlossen sind Personen mit einem Abschluss einer universitären Hochschule oder einer Fachhochschule und alle, die eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung bestanden haben. Genf öffnet sie in begründeten Fällen ab 25.

Das Prinzip: Sie unterschreiben einen Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen in der Regel den Lehrlingslohn des letzten Lehrjahrs, und die Versicherung zahlt die Differenz bis höchstens 3’500 Franken im Monat (AVIV Art. 90a). Ihre Rahmenfrist wird bis zum Ende der Ausbildung verlängert, und Sie müssen keine Stelle mehr suchen. Das Gesuch reichen Sie acht Wochen vor Lehrbeginn ein. In Lausanne hält das RAV fest, dass die Zuschüsse jedes Jahr neu bewilligt werden, zwei Monate vor dem neuen Lehrjahr.

Genf hat ab Schuljahr 2024 einen kantonalen Zuschlag von 800 Franken brutto pro Monat eingeführt, für ein Einkommen von 4’300 Franken während der ganzen Ausbildung (Mitteilung des Staatsrats). Es handelt sich um ein Pilotprojekt. Im Februar 2026 stellte der Kanton noch eine Person in der Lehre vor, die ihn erhielt, ein Enddatum ist aber nicht veröffentlicht: Fragen Sie beim kantonalen Arbeitsamt, dem Office cantonal de l’emploi (OCE), ob er für Ihren Vertrag gilt. Die eigentliche Hürde liegt anderswo: Die Lehrstelle müssen Sie selbst finden. Waadtländer Lehrbetriebe veröffentlichen ihre Lehrstellen ebenfalls. Zwingt Sie Ihre Gesundheit und nicht der Arbeitsmarkt zum Wechsel, ist nicht mehr das RAV zuständig.

Wenn die Gesundheit den Wechsel erzwingt: die IV

Die Invalidenversicherung bezahlt eine Umschulung auf eine neue Erwerbstätigkeit, wenn Ihre Gesundheit sie notwendig macht und Ihre Erwerbsfähigkeit dadurch voraussichtlich erhalten oder verbessert werden kann (IVG Art. 17). Vorher kann sie eine Berufsberatung bezahlen, wenn Ihnen Ihre bisherige Arbeit wegen Ihrer Gesundheit schwerfällt (Art. 15). Hindert Sie die Massnahme an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen am Arbeiten, oder sind Sie zu mindestens 50 % arbeitsunfähig (Art. 22), erhalten Sie ein Taggeld mit einer Grundentschädigung von 80 % des Einkommens aus Ihrer letzten Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung, bis zu einer Obergrenze (Art. 23).

Die Schwelle steht nicht im Gesetz, sondern in der Rechtsprechung. Das Bundesgericht erinnert in einem Urteil vom 15. Februar 2018 (9C_23/2018, auf Französisch) daran: Der Anspruch auf Umschulung setzt eine Einbusse der Erwerbsfähigkeit von rund 20 % voraus. In diesem Fall hatte ein Winzer mit einer Knöchelverletzung bereits zwei kaufmännische Ausbildungen auf Kosten der IV begonnen und beide abgebrochen. Mit einem IV-Grad von 18 % und Zweifeln, ob er eine dritte abschliessen würde, bekam er keine weitere Massnahme. Zwei Lehren daraus: Unter dieser Schwelle ist die IV nicht die richtige Tür, und eine abgebrochene Massnahme belastet die nächste.

Warten Sie nicht auf eine Rente, um sich zu melden. Sie können Ihren Fall selbst der IV-Stelle Ihres Kantons melden, sobald Sie arbeitsunfähig sind oder Ihnen eine längere Arbeitsunfähigkeit droht (Art. 3b). Die IV-Stelle entscheidet innert 30 Tagen, ob Frühinterventionsmassnahmen angezeigt sind. Sie kann Sie und Ihren Arbeitgeber auch schon vor einer formellen Anmeldung beraten. Wer weder bei der IV noch bei der Arbeitslosenversicherung Anspruch hat, für den bleiben die Stipendien.

Stipendien, wenn Sie schon einen Beruf haben

Kantonale Stipendien sind nicht nur für 20-jährige Studierende da, aber als erwachsene Person müssen Sie belegen, dass die Umschulung nötig ist. Genf hat dafür ein eigenes Umschulungsstipendium, die bourse de reconversion professionnelle, das bis 41’830 Franken pro Jahr erreichen kann, plus 4’000 Franken pro unterhaltsberechtigtes Kind. Die Obergrenze ist hoch, weil dieses Stipendium auch Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung decken soll.

Genfer Seite auf Französisch, Bedingungen für das Umschulungsstipendium (ab 25, erste Ausbildung und ein Jahr im Beruf oder fünf Jahre zu 100 %, nötige Umschulung, Ausbildung mit Stellenaussicht) und Obergrenzen, bis 41’830 Franken im Jahr.
Die französischsprachige Seite des Kantons Genf mit den zusätzlichen Bedingungen für das Umschulungsstipendium und den jährlichen Obergrenzen der Stipendien. Quelle: ge.ch, gelesen am 20. Oktober 2026.

Diese Bedingungen kommen zu jenen hinzu, die für jedes Genfer Stipendium gelten und vor allem den Wohnsitz betreffen (ge.ch). Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, eine erste Ausbildung abgeschlossen und den Beruf mindestens ein Jahr ausgeübt haben, oder fünf Jahre Berufserfahrung zu 100 % mitbringen. Zudem müssen Sie belegen, dass die Umschulung nötig ist, aus gesundheitlichen Gründen, wegen der Wirtschaftslage oder wegen der Entwicklung des Arbeitsmarkts, und eine Ausbildung anstreben, die zu einer Stelle führt. Reichen Sie das Gesuch spätestens sechs Monate nach Beginn des Schuljahrs ein. Einreichen können Sie es ab dem vorangehenden Mai, und ein frühes Gesuch erleichtert die Bearbeitung.

Der Kanton Waadt hat kein eigenes Umschulungsstipendium, aber seine allgemeine Regel lässt Raum für eine Umschulung. Ein Stipendium gibt es grundsätzlich nur für einen höheren Abschluss als den, den Sie schon haben. Eine Ausnahme gilt genau für eine Umschulung, die aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen nötig ist, mit Belegen (vd.ch). Passt Ihr Fall in keine dieser Ausnahmen, kommt ein Darlehen in Frage, das Sie nach der Ausbildung zurückzahlen. Wohnen Ihre Eltern nicht im Kanton, können Sie trotzdem ein Waadtländer Stipendium beantragen, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren dort wohnen und nach einer ersten Ausbildung von Ihrer Arbeit finanziell unabhängig leben.

Wo Sie anfangen

Vereinbaren Sie zuerst einen Termin bei der öffentlichen Berufsberatung, oder bei viamia, wenn Sie 40 oder älter sind. Das ist oft gratis, und die Fachperson sagt Ihnen, welche der oben beschriebenen Türen die Ihre ist. Sind Sie arbeitslos, sprechen Sie mit Ihrer Beratungsperson im RAV über Ihr Vorhaben, bevor Sie bei einer Schule etwas unterschreiben. Geht es um Ihre Gesundheit, melden Sie sich bei der IV-Stelle, ohne auf einen endgültigen ärztlichen Befund zu warten.

Rechnen Sie dann nach, bevor Sie kündigen. Was kostet die Ausbildung, wie viele Monate ohne vollen Lohn kommen auf Sie zu, und welchen Teil decken der CAF, die Bundesbeiträge oder ein Stipendium? Vergleichen Sie auch den Lohn im Zielberuf mit Ihrem heutigen, mit unseren Zahlen zu den Löhnen in der Westschweiz. Eine Teilzeitstelle erlaubt es oft, sich weiterzubilden, ohne auf jedes Einkommen zu verzichten, und sie zählt für die Jahre Berufserfahrung, die der Berufsabschluss für Erwachsene verlangt.

Überlegen Sie sich schliesslich, wie Sie Ihren Wechsel erzählen. Wer Bewerbungen liest, sieht in einer Umschulung ein Risiko, solange Sie nicht zeigen, was Sie aus Ihrem alten Beruf mitbringen. Unser Ratgeber zum Motivationsschreiben zeigt, wie Sie das in wenigen Zeilen sagen.

Häufige Fragen

Zahlt die Arbeitslosenversicherung eine Umschulung, wenn ich selbst kündige?
Selten. Wer eine zumutbare Stelle aufgibt, ohne eine neue zu haben, gilt grundsätzlich als schweres Verschulden und wird mit 31 bis 60 Einstelltagen bestraft. Danach finanziert das RAV einen Kurs nur, wenn er Ihre Chancen auf dem heutigen Arbeitsmarkt verbessert. Der Wunsch nach einem Berufswechsel allein genügt nicht: Handeln Sie besser eine berufsbegleitende Weiterbildung aus, oder machen Sie zuerst eine Standortbestimmung.
Muss ich die Prüfung bestehen, um Bundesbeiträge für den Fachausweis zu erhalten?
Nein. Sie müssen die eidgenössische Berufsprüfung oder die höhere Fachprüfung abgelegt haben, aber der Entscheid über Bestehen oder Nichtbestehen genügt für das Gesuch. Sie haben ab diesem Entscheid zwei Jahre Zeit, es beim SBFI einzureichen, mit den Rechnungen und der Zahlungsbestätigung der Schule.
Kann ich Umschulungskosten von den Steuern abziehen?
Ja, bei der direkten Bundessteuer bis 13’000 Franken im Jahr, wenn Sie bereits einen Abschluss auf der Sekundarstufe II haben, etwa ein EFZ oder eine Matura, oder wenn Sie mindestens 20 Jahre alt sind und nicht einen ersten Abschluss auf dieser Stufe anstreben. Eine Weiterbildung, die Ihr Arbeitgeber bezahlt, wird nicht als Lohn besteuert. Die Kantone haben eigene Obergrenzen: Prüfen Sie jene in Ihrer Steuererklärung.
Gibt es eine Altersgrenze für eine Umschulung?
Nicht für den Berufsabschluss für Erwachsene und nicht für die Bundesbeiträge an Kurse zum Fachausweis. Manche Hilfen setzen dagegen ein Mindestalter voraus: 25 Jahre für das Umschulungsstipendium in Genf, 30 Jahre für die Ausbildungszuschüsse der Arbeitslosenversicherung, mit Ausnahmen, und 40 Jahre für die kostenlose Standortbestimmung viamia. Der Kanton Waadt nennt auf seiner offiziellen Seite keine Altersgrenze für seine Stipendien.

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